Küstenenergie

Abrechnung und Zahlung

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Ein Inkassounternehmen kontaktiert dich dann, wenn du trotz Mahnungen deine Rechnungen nicht bezahlt hast. Wenn du kontaktiert wurdest und eine Frage hast, wende dich direkt an das Inkassounternehmen.

Melde dich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Du bekommst von uns eine Mahnung, wenn du deine offenen Rechnungen nach wiederholter Zahlungsaufforderung nicht bezahlt hast. Hast du Schwierigkeiten deine Rechnung zu bezahlen?
Kontaktiere uns.

Wenn du eine Rechnung nicht bezahlen kannst, ruf uns an oder schreib uns, dann finden wir gemeinsam eine Lösung, zum Beispiel die Zahlung auf Raten oder eine Pausierung deines Abschlags.

Immer nach zwölf Monaten in Belieferung ist eine Jahresabrechnung fällig. Das kann je nach Belieferungsbeginn auch unter dem Jahr sein, also nicht zwingend zum Wechsel des Kalenderjahres. Die Abrechnung schicken wir dir nach Ablauf der zwölf Monate innerhalb von sechs Wochen per E-Mail zu.

Wenn du deine Abschläge per SEPA-Lastschriftmandat zahlst, gleichen wir deinen Küstenenergie Kontostand so aus:
Hast du weniger Energie verbraucht als du mit Abschlägen einbezahlt oder mit Boni „verdient“ hast, wird dein Küstenenergie Kontostand nach der Abrechnung im Plus sein. Wir schreiben dann das Guthaben deinem Bankkonto gut.
Hast du mehr Energie verbraucht als du mit Abschlägen einbezahlt hast, wird dein Küstenenergie Kontostand nach der Abrechnung im Minus sein. Wir ziehen dann den ausstehenden Betrag von deinem Bankkonto ein.
Wenn du deine Abschläge per Überweisung bezahlst, gleichen wir deinen Küstenenergie Kontostand so aus:
Hast du weniger Energie verbraucht als du mit Abschlägen einbezahlt oder mit Boni „verdient“ hast, wird dein Küstenenergie Kontostand nach der Abrechnung im Plus sein. In diesem Fall fragen wir auf der Rechnung nach einer Bankverbindung, an die wir dein Guthaben überweisen sollen.
Hast du mehr Energie verbraucht als du mit Abschlägen einbezahlt hast, wird dein Küstenenergie Kontostand nach der Abrechnung im Minus sein. Hier werden wir Dich auf der Rechnung bitten, die Nachzahlung auf unser Konto zu überweisen

Für eine Endabrechnung brauchen wir einen tagesgenauen Zählerstand vom letzten Belieferungstag. Wenn uns dafür ein von dir abgelesener Zählerstand fehlt, schätzen wir nicht selbst, sondern erhalten einen vom Messstellenbetreiber geschätzten Zählerstand. Bitte kontaktiere uns per E-Mail oder ruf uns an, sollte der Endzählerstand für dich nicht stimmig sein.

Deine Endabrechnung bekommst du innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende. Wichtig ist, dass du am letzten Tag deiner Belieferung einen Zählerstand abließt, damit wir dir damit eine tagesgenaue Endabrechnung erstellen können. Teile uns den Endzählerstand einfach über dein Küstenenergie Konto, die Küstenenergie App, per Telefon oder E-Mail mit.
Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket 2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer für Leistungen ab 1.7. bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent, bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken. Wir haben uns entschieden, die Mehrwertsteuersenkung so umzusetzen, dass sie Ersparnisse über den größtmöglichen Zeitraum ermöglicht.

Hierzu ergeben sich drei Szenarien, wie sich die Reduzierung auf deine Stromrechnung auswirken kann. Abhängig vom Lieferbeginn und der entsprechenden Abrechnungsperiode, trifft einer der folgenden Fälle zu:

1. Du hast in diesem Jahr (2020) bereits vor dem Inkrafttreten der Sonderregelung am 1.7.2020 eine Jahresrechnung erhalten, oder deine Belieferung hat im laufenden Jahr vor dem Inkrafttreten begonnen. Deine nächste Jahresrechnung erhältst du nach 12-monatiger Belieferung, sprich im Laufe des nächsten Jahres.

In diesem Fall wenden wir die reduzierte Mehrwertsteuer von 16% auf den Lieferzeitraum zwischen dem 1.7.2020 und dem Ende des Kalenderjahres am 31.12.2020 an. Für den Zeitraum vor dem 1.7.2020 sowie den verbleibenden Zeitraum im kommenden Jahr 2021 gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%.

Wichtig: Um eine anteilige Mehrwertsteuersenkung bis zum 31.12.20 berechnen zu können, werden wir dich in einer E-Mail auffordern, zum Stichtag einen Zählerstand in deinem Küstenenergie Konto einzutragen.

2. Du hast in diesem Jahr (2020) nach dem Inkrafttreten der Sonderregelung am 1.7.2020 bereits eine Jahresrechnung erhalten. In diesem Fall wurde für den gesamten Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten die reduzierte Mehrwertsteuer von 16% angewendet, gilt aber zusätzlich bis zu einem eventuellen Lieferende, maximal aber bis zum Jahresende am 31.12.2020. Ab dem Jahreswechsel wenden wir wieder den normalen Mehrwertsteuersatz von 19% an.

Wichtig: Um eine anteilige Mehrwertsteuersenkung bis zum 31.12.20 berechnen zu können, werden wir dich in einer E-Mail auffordern, zum Stichtag einen Zählerstand in deinem Küstenenergie Konto einzutragen.

3. Deine Belieferung hat nach dem 1.7.2020 begonnen. In diesem Fall wenden wir die reduzierte Mehrwertsteuer von 16% auf den Lieferzeitraum zwischen dem Lieferbeginn und dem Ende des Kalenderjahres am 31.12.2020 an. Für den verbleibenden Zeitraum im kommenden Jahr 2021 gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%.

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