Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket 2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer für Leistungen ab 1.7. bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent, bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken. Wir haben uns entschieden, die Mehrwertsteuersenkung so umzusetzen, dass sie Ersparnisse über den größtmöglichen Zeitraum ermöglicht.
Hierzu ergeben sich drei Szenarien, wie sich die Reduzierung auf deine Stromrechnung auswirken kann. Abhängig vom Lieferbeginn und der entsprechenden Abrechnungsperiode, trifft einer der folgenden Fälle zu:
1. Du hast in diesem Jahr (2020) bereits vor dem Inkrafttreten der Sonderregelung am 1.7.2020 eine Jahresrechnung erhalten, oder deine Belieferung hat im laufenden Jahr vor dem Inkrafttreten begonnen. Deine nächste Jahresrechnung erhältst du nach 12-monatiger Belieferung, sprich im Laufe des nächsten Jahres.
In diesem Fall wenden wir die reduzierte Mehrwertsteuer von 16% auf den Lieferzeitraum zwischen dem 1.7.2020 und dem Ende des Kalenderjahres am 31.12.2020 an. Für den Zeitraum vor dem 1.7.2020 sowie den verbleibenden Zeitraum im kommenden Jahr 2021 gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%.
Wichtig: Um eine anteilige Mehrwertsteuersenkung bis zum 31.12.20 berechnen zu können, werden wir dich in einer E-Mail auffordern, zum Stichtag einen Zählerstand in deinem Küstenenergie Konto einzutragen.
2. Du hast in diesem Jahr (2020) nach dem Inkrafttreten der Sonderregelung am 1.7.2020 bereits eine Jahresrechnung erhalten. In diesem Fall wurde für den gesamten Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten die reduzierte Mehrwertsteuer von 16% angewendet, gilt aber zusätzlich bis zu einem eventuellen Lieferende, maximal aber bis zum Jahresende am 31.12.2020. Ab dem Jahreswechsel wenden wir wieder den normalen Mehrwertsteuersatz von 19% an.
Wichtig: Um eine anteilige Mehrwertsteuersenkung bis zum 31.12.20 berechnen zu können, werden wir dich in einer E-Mail auffordern, zum Stichtag einen Zählerstand in deinem Küstenenergie Konto einzutragen.
3. Deine Belieferung hat nach dem 1.7.2020 begonnen. In diesem Fall wenden wir die reduzierte Mehrwertsteuer von 16% auf den Lieferzeitraum zwischen dem Lieferbeginn und dem Ende des Kalenderjahres am 31.12.2020 an. Für den verbleibenden Zeitraum im kommenden Jahr 2021 gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%.